Gesetzliche Krankenversicherungen

Die „Praxis am Yachthafen“ hat eine Abrechnungsgenehmigung der kassenärztlichen Vereinigung und kann somit mit allen gesetzlichen Krankenkassen und Sonderkostenträgern abrechnen. Dies gilt sowohl für die Einzel- und Gruppenbehandlungen als auch für das Entspannungstraining, sofern eine Indikation besteht.

Zur Abrechnung gesetzlich versicherter Patienten/-innen erfolgt quartalsweise die Einlesung der Krankenkassenkarte. Zunächst stehen Ihnen bis zu sechs probatorische bzw. diagnostische Sitzungen (inklusive der therapeutischen Sprechstunde) zu, in denen gemeinsam geklärt wird, ob eine Psychotherapie indiziert ist. Diese Sitzungen dürfen Sie nutzen, um die psychotherapeutische Arbeitsweise zu erproben. Nach diesen Sitzungen wird ein Antrag auf Psychotherapie an Ihre Krankenkasse gestellt. Die „eigentliche“ Psychotherapie beginnt nach der Genehmigung durch die Krankenkasse.

Private Krankenversicherungen

Eine Psychotherapie durch einen approbierten psychologischen Psychotherapeuten wie mich wird in der Regel von Ihrer privaten Krankenkasse übernommen. Die Form der Kostenübernahme wird aber sehr unterschiedlich gehandhabt. Bitte klären Sie daher mit ihrer Versicherung vorher ab, wie die Rahmenbedingungen für Psychotherapie in Ihrem Tarif sind – es gibt z.B. Tarife, die Therapiesitzungen nur in einem bestimmten Umfang pro Jahr zulassen, andere erfordern einen speziellen Antrag (den ich für Sie ausfülle). Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse und fragen nach den Bedingungen für Psychotherapie. Ihre Krankenkasse wird Ihnen sofort die erforderlichen Formulare zuschicken. Dann können wir gemeinsam gemäß den Satzungen Ihrer Krankenversicherung die Psychotherapie beantragen bzw. durchführen. Das Honorar wird dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten berechnet (GOP, Ziffer 870, derzeit 100,55 Euro pro Therapiestunde von 50 Minuten).

Selbstzahler

Wenn Sie aus persönlichen Gründen die Kosten für Psychotherapie selbst tragen möchten, gilt für Sie wie bei Privatversicherten die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) als Honorargrundlage. In der Regel wird der 2,3-fache Satz in Rechnung gestellt. Dies entspricht bei Verhaltenstherapie derzeit 100,55 Euro pro Sitzung à 50 Minuten

Termine nach Vereinbarung

0471 41856099

info@praxis-am-yachthafen.net

Tel. Sprechstunden:
Montag 17:00 bis 19:30 Uhr